Front:
Der Bürgermeister
Reutlingen
17. Nov. 1939
den
Auf Grund der S§ 2 und 5 des LS-Geſeßes und der §§ 7 und 9 der I. DVO. zum
LS-Geſez vom 4. 5. 37 werden Sie hiermit zur Ausbildung im Selbſtſchuß einberufen.
Sie sind während dieser 3eit luftschugdienstpflichtig und haben den An-
ordnungen der RLB.-Amtsträger Folge zu leiſten.
Sie haben erstmals am
2.3.Nov. 1939
Benzfir. 3
.....
20 Uhr in Lufifchuts=Hauptfchle.
um
zu erſcheinen.
Die Uebungstage werden in der 1. Unterrichtsſtunde bekanntgegeben.
Falls Sie durch Krankheit verhindert sind, haben Sie dies umgehend jchriftlich
der einberufenden Dienstſtelle des RLB. mitzuteilen.
3:widerhandlungen sind strafbar, auch kann dieſe polizeiliche Berfügung durch
3wangsmittel vollzogen werden.
amtsoo
Reutlingen
17. Nov. 1939
den
Unterſchrift :
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Hausfeuerwehr
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Paula Lurkhardt
Reutlingen
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Bleiftiſt, Notizbuch und ſoweit vors
handen Volksgasmaske find mitzu-
bringen.